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Flug verspätet oder annulliert: so viel Entschädigung steht dir zu

Wann es 250, 400 oder 600 € pro Person gibt, welche Flüge zählen, was AirHelp und Compensair abziehen und was sich ab Oktober 2027 ändert.

6 Min. Lesezeit · Stand: 11.10.2026

Drei Stunden zu spät gelandet, und der erste Urlaubstag ist halb vorbei. Für viele Flüge ab Europa sieht das EU-Recht dafür eine feste Entschädigung vor: 250, 400 oder 600 € pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Bei einer Familie mit zwei Kindern kann das mehr sein, als die Flüge gekostet haben. Wir zeigen, wann der Anspruch besteht, wie viel es gibt und was vom Betrag übrig bleibt, wenn du einen Dienst einschaltest.

Für welche Flüge die EU-Regeln gelten

Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Laut dem EU-Portal Ihr Europa gilt sie in drei Fällen:

  • Der Flug startet in der EU, egal mit welcher Airline.
  • Der Flug bleibt innerhalb der EU, egal mit welcher Airline.
  • Der Flug kommt von außerhalb in die EU und wird von einer Airline aus der EU durchgeführt.

Island, Norwegen und die Schweiz werden wie EU-Länder behandelt, ebenso die Kanaren, Madeira und die Azoren. Für Großbritannien gilt seit dem Brexit eine fast gleiche britische Fassung mit Beträgen in Pfund. Wichtig für den Rückweg: Fliegst du aus der Türkei, Ägypten oder Tunesien mit einer Airline von dort zurück, greift das EU-Recht auf diesem Flug nicht.

Wie viel es gibt

Die Höhe hängt nur von der Flugstrecke ab, gemessen als Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.

StreckeEU-Regel (pro Person)Britische Regel (pro Person)
bis 1.500 km250 €220 £
innerhalb der EU über 1.500 km400 €350 £
andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km400 €350 £
über 3.500 km600 €520 £ (260 £ bei 3 bis 4 Stunden)

Quellen: Verordnung 261/2004 und die Seite der britischen Luftfahrtbehörde CAA zu Verspätungen. Kinder mit eigenem bezahltem Ticket zählen als eigene Person. Auf Langstrecken über 3.500 km darf die Airline den Betrag halbieren, wenn du zwischen drei und vier Stunden zu spät ankommst. So steht es auch in der britischen Regel, die deshalb 260 statt 520 £ nennt.

Ab wann eine Verspätung zählt

Entscheidend ist die Ankunft am Endziel, nicht der Abflug. Ein Anspruch entsteht, wenn du mindestens drei Stunden später ankommst als geplant. Bei Umsteigeverbindungen auf einer Buchung zählt die Verspätung am letzten Flughafen, auch wenn der erste Flug nur eine Stunde zu spät war und du deshalb den Anschluss verpasst hast.

Keine Entschädigung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beeinflussen konnte, etwa bei Unwetter, Sperrung des Luftraums oder einem Streik der Flugsicherung. Technische Probleme am Flugzeug gehören laut Ihr Europa in den meisten Fällen nicht dazu.

Annullierung: was die Frist bedeutet

Wird ein Flug gestrichen, hängt der Anspruch davon ab, wann die Airline dich informiert hat:

  • 14 Tage oder früher vor Abflug: keine Entschädigung, aber Anspruch auf Erstattung oder Ersatzflug.
  • 7 bis 14 Tage vorher: keine Entschädigung nur dann, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später ankommt.
  • Weniger als 7 Tage vorher: keine Entschädigung nur dann, wenn der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher startet und höchstens 2 Stunden später ankommt.

Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline beim Warten betreuen: Getränke und Essen, bei einer Übernachtung ein Hotel samt Fahrt dorthin und zurück sowie zwei Telefonate oder E-Mails. Das gilt bei Strecken bis 1.500 km ab 2 Stunden Wartezeit, bei mittleren Strecken ab 3 und bei langen ab 4 Stunden. Belege für Ausgaben, die die Airline nicht übernommen hat, solltest du aufheben.

Rechenbeispiel: Familie auf dem Weg nach Antalya

Zwei Erwachsene und zwei Kinder fliegen mit einer Airline aus der EU von Wien nach Antalya. Die Luftlinie beträgt rund 1.700 km, nach Ankunft sind es 4 Stunden Verspätung, ein Grund außerhalb der Kontrolle der Airline liegt nicht vor.

  • Anspruch: 4 Personen mal 400 € gleich 1.600 €.
  • Selbst bei der Airline gefordert und bezahlt: 1.600 €.
  • Über AirHelp mit 35 % Gebühr: 1.600 € minus 560 € gleich 1.040 €. Muss geklagt werden, kommen 15 % dazu, dann bleiben 800 €.
  • Über Compensair mit 30 % Gebühr: 1.600 € minus 480 € gleich 1.120 €, bei zusätzlichen Rechtskosten bis zu 10 % weniger.

Die Prozentsätze stammen aus der Preisliste von AirHelp (inklusive Mehrwertsteuer) und der Zahlungsregel von Compensair, beide abgerufen im Oktober 2026. Beide Dienste verlangen nur dann etwas, wenn Geld fließt. Wäre derselbe Flug von Frankfurt nach Palma gegangen, rund 1.250 km, wären es 4 mal 250 € gleich 1.000 € gewesen.

Selbst fordern, Schlichtung oder Dienst

Den Anspruch kannst du kostenlos direkt bei der Airline stellen, meist über ein Formular auf ihrer Website. Lehnt sie ab oder antwortet nicht, gibt es in Deutschland die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr (söp), die für Verbraucher kostenfrei ist. In anderen Ländern helfen die nationalen Durchsetzungsstellen, die Ihr Europa auflistet.

Ein Dienst wie AirHelp oder Compensair übernimmt Schriftverkehr und notfalls die Klage. Du zahlst dafür mit einem Teil der Entschädigung. Das rechnet sich vor allem, wenn die Airline schon abgelehnt hat oder du keine Zeit für Nachfragen hast. Hast du den Fall einem Dienst übertragen, läuft der Kontakt mit der Airline danach über ihn.

Was sich ab Oktober 2027 ändert

Die EU hat die Regeln überarbeitet. Die Verordnung (EU) 2026/2202 steht seit dem 2. Oktober 2026 im Amtsblatt und gilt ab dem 23. Oktober 2027. Bis dahin bleibt alles wie oben beschrieben. Laut Mitteilung des Rates bleiben die Schwelle von drei Stunden und die Beträge von 250, 400 und 600 € erhalten. Neu ist unter anderem: Die Airline muss dich innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft elektronisch über einen möglichen Anspruch informieren und auf eine Forderung innerhalb von 30 Tagen zahlen oder die Ablehnung begründen. Familien sollen ohne Aufpreis nebeneinander sitzen, und Flugpreise sollen schon vor der Buchung mit einem Handgepäckstück angezeigt werden.

So gehst du vor

  1. Noch am Flughafen die tatsächliche Ankunftszeit notieren und Bordkarte, Buchung und Belege fotografieren.
  2. Nach dem Grund der Verspätung fragen und die Antwort aufschreiben.
  3. Die Strecke prüfen: unter oder über 1.500 und 3.500 km Luftlinie.
  4. Den Anspruch schriftlich bei der Airline stellen, mit Buchungsnummer, Namen aller Reisenden und Kontoverbindung.
  5. Bei Ablehnung die Schlichtung nutzen oder einen Dienst beauftragen und vorher ausrechnen, was nach Gebühr übrig bleibt.

Die Fristen, in denen du den Anspruch geltend machen kannst, richten sich nach dem Recht des jeweiligen Landes und sind unterschiedlich lang. Wer gleich nach der Reise fordert, muss sich darum nicht kümmern.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Stunden Verspätung gibt es Geld?

Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Bei Umsteigeverbindungen auf einer Buchung zählt die Ankunft am letzten Flughafen.

Hängt die Entschädigung vom Ticketpreis ab?

Nein. Sie richtet sich nur nach der Luftlinie der Strecke: 250, 400 oder 600 € pro Person, auch für Kinder mit eigenem bezahltem Ticket.

Gilt das auch für den Rückflug aus der Türkei?

Nur wenn eine Airline aus der EU fliegt. Mit einer Airline aus der Türkei greift das EU-Recht auf dem Rückflug nicht.

Was kostet ein Dienst wie AirHelp?

Laut Preisliste 35 % der Entschädigung inklusive Mehrwertsteuer, bei einer Klage zusätzlich 15 %. Gibt es kein Geld, zahlst du nichts.

Ändert die neue EU-Verordnung meinen Anspruch?

Nicht vor dem 23. Oktober 2027. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln, danach bleiben die Schwelle von drei Stunden und die Beträge laut Rat gleich.

Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Bedingungen der Anbieter und die Vorgaben am Reiseziel.